Trainingsvereinbarung
Die Trainingsvereinbarung wird von mir in schriftlicher Form zur ersten Trainingsstunde gebracht und von den Halter*innen unterschrieben.
​
Die Halter*innen versichern, dass die Hunde über altersgerechten Impfschutz verfügen, frei von Infektionskrankheiten und Parasiten sind und regelmäßig entwurmt werden. Für den Hund ist eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Läufige Hündinnen können an Gruppenstunden nicht teilnehmen. Die Fehlstunden, die dadurch entstehen, werden nach Absprache nachgeholt.
Die Hundehalter*innen haften für sämtliche von ihrem Hund verursachten Schäden. Die Hundeschule Stadt mit Hund übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an den Trainingsstunden erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Hundetrainerin behält sich vor, in dringenden Fällen die Unterrichtsstunden abzusagen (Krankheit, Unwetterwarnung). Anwendung von aversiven Arbeitsmethoden führt zum Ausschluss vom Training. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt hier nicht. Gruppenkurse, die von der Hundeschule abgesagt werden, werden so bald wie möglich nachgeholt.
Die Gebühren für einen Kurs/Einzelstunde werden mit der Anmeldung fällig. Sie sind vor Kursbeginn/Einzelstunde bar zu entrichten oder zu überweisen.
Innerhalb eines Gruppenkurses besteht bei Versäumen einer Kursstunde grundsätzlich kein Anspruch auf einen Nachholtermin und die Kursstunde verfällt
Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden Die Absage muss telefonisch, per WhatsApp oder per Mail erfolgen. Bei zu später oder ausbleibender Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig.
Möchten die Teilnehmer*innen ihre Teilnahme an einem Kurs stornieren, so ist das bis zu 7 Kalendertagen vor Kursbeginn kostenfrei möglich
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Dies gilt auch, wenn der Kunde einen Kurs vorzeitig verlässt.